Ziel
Der Verein KunstFreiheitFilm e.V. fördert mit besonderem Schwerpunkt Filmprojekte mit dem Ziel der freien und unabhängigen Projektrealisierung. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Förderung von neuer, überraschender, mutiger, inhaltlich wie formal außergewöhnlicher und mit innovativen Mitteln erzählter Filmkunst gelegt.
Teilnahme
Die Förderung richtet sich vorrangig an Projekte von Autodidakt:innen und Quereinsteiger:innen, sowie an Projektanträge aller Antragstellenden für die ersten drei programmfüllenden Werke.
Antragsberechtigt sind –als Einzelpersonen sowie als Teams– Filmemacher:innen, Produzent:innen, Vereine und andere natürliche oder juristische Personen mit professioneller Branchenerfahrung.
Einreichung
Nur vollständige und zu den jeweiligen Einreichungsfristen auf dem aktuellen Antragsformular eingegangene Anträge werden berücksichtigt. Die Antragsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an den Verein zu richten: foerderung@kunstfreiheitfilm.de.
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Inhaltsangabe (max. eine DIN A4 Seite)
- Creative Note (max. drei DIN A4 Seiten)
- Bio-/Filmografie von Drehbuchautor:in, Regisseur:in, Kameraperson sowie der/des Produzent:in und Referenzen (max. drei Links pro Person)
- Finanzierungsplan
- Branchenübliche Kalkulation der Gesamtherstellungskosten
- Zeitplan (stichpunktartig, max. eine DIN A4 Seite)
- Nachweis der geschlossenen Rechtekette (am Buch, Stoff, Titel etc.)
- Auflistung der Förderinstitutionen bei denen das Vorhaben (in den letzten zwei Jahren) vorgelegen hat. Angabe des aktuellen Sachstandes.
- Angaben zu projektbezogenen Nachhaltigkeitsmaßnahmen (max. eine DIN A4 Seite)
- Drehbuch oder Treatment (max. 20 DIN A4 Seiten)
Optional können weitere Unterlagen wie Anschreiben, Visuelles Konzept, Moodboard, Storyboard oder andere Visualisierungen, Stabliste, Besetzungsliste, Firmenprofil, Zielgruppen-/Auswertungskonzept, Drehplan u.v.m. eingereicht werden. Dabei sollten diese eine sinnvolle Ergänzung zum Antrag darstellen und das Projekt verständlich und konkret widerspiegeln. Inhaltliche Dopplungen sollen vermieden werden.
Entscheidung
Nach Prüfung der Antragsunterlagen entscheidet die Förderjury, bestehend aus dem Vorstand und zwei weiteren fachkundigen Jurymitgliedern über die zu fördernden Projekte.
Die Förderung wird als finanzielle Unterstützung und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Allgemeines
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Vorgespräch mit dem Verein. Für das Gespräch musst Du Dich spätestens bis Freitag, 01.03.2024, beim Verein gemeldet haben.